Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.
9. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
10. Der Waschanlagenbetreiber beteiligt sich nicht an Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr
ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN Wi-Wash KUNDENKARTE
1. Geltung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen
1.1. Die Nutzung der Kundenkarte und der damit verbundenen Rabatte (vgl. Ziffer 5) erfolgt auf Grundlage dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Der Kunde stimmt mit dem ersten Aufladen oder dem ersten Einsatz der Kundenkarte (der frühere Zeitpunkt ist maßgeblich) der Geltung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu.
1.2 Etwaige nach Ausgabe der Kundenkarte an den Kunden erfolgenden Änderungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden, soweit ein entsprechender Aushang der geänderten Allgemeinen Nutzungsbedingungen in der Waschanlage für den Kunden einsehbar ist, mit der nächsten Nutzung der Kundenkarte wirksamer Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen uns und dem Kunden.
1.3 Hinsichtlich der vom Kunden in Anspruch genommenen Autowäschen in der Wi-Wash Waschanlage gelten die Allgemeinen Waschbedingungen der Wi-Wash GmbH, welche zum Zeitpunkt der Autowäsche dort aushängen.
2. Kundenkarte
2.1 Mit der Kundenkarte kann der Kunde Autowäschen während der Öffnungszeiten von Wi-Wash auch bargeldlos in Abhängigkeit von dem jeweils auf der Kundenkarte befindlichen Aufladebetrag erwerben.
2.2. Der Kunde erhält die Kundenkarte von uns kostenlos. Die dem Kunden überlassene Kundenkarte verbleibt im Eigentum der Wi-Wash GmbH und ist nicht auf Dritte übertragbar.
2.3 Die Kundenkarte kann auf Wunsch des Kunden auf ihn persönlich ausgestellt werden (nachfolgend auch „personalisierte Kundenkarte“ genannt). Der Kunde ist berechtigt, die personalisierte Kundenkarte selbst einzusetzen; eine Nutzung der personalisierten Kundenkarte durch Dritte ist untersagt. Gibt der Kunde die Karte dennoch an einen Dritten weiter, sind wir berechtigt, die Kundenkarte zu sperren und einzuziehen (es gilt dann die Bestimmung in Ziffer 3.4)
2.4. Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen (§ 14 BGB), werden wir dem Kunden auf Wunsch auch mehrere personalisierte Kundenkarten auf seine Firma ausstellen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die personalisierten Kundenkarten den bei dem Kunden angestellten Mitarbeitern zur Nutzung zu überlassen; eine Nutzung der personalisierten Kundenkarte durch Dritte ist auch in diesem Fall untersagt.
2.5. Der Kunde hat die Kundenkarte sorgsam aufzubewahren und sie vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen.
3. Kartenguthaben
3.1. Die Kundenkarte kann von dem Kunden mit einem Guthaben von bis zu 500,00 € aufgeladen werden. Das Aufladen erfolgt entweder per Einzahlung an der Wi-Wash Kasse oder für personalisierte Kundenkarten auch über unsere Online-Plattform. Der Kunde erhält für jede Aufladung seiner Kundenkarte eine Quittung.
3.2. Die aufgeladene Kundenkarte wird ausschließlich als Guthabenkarte geführt. Der Kunde erhält auf das Guthaben keine Zinsen.
4. Verlust und Sperrung der Kundenkarte
4.1 Im Falle des Verlustes der personalisierten Kundenkarte hat der Kunde uns hierüber unverzüglich zu informieren. Hierfür kann sich der Kunde zu den Geschäftszeiten telefonisch unter 02553 - 7208638 an uns wenden. Wir werden in diesem Fall die Kundenkarte innerhalb von sechs Stunden sperren. Zudem kann der Kunde die Sperrung seiner personalisierten Kundenkarte an der Wi-Wash Kasse beantragen.
4.2. Bis zur Sperrung der personalisierten Kundenkarte geht ein eventueller von uns nicht aufgedeckter Missbrauch der Kundenkarte durch Dritte zu Lasten des auf der Kundenkarte vorhandenen Guthabens.
4.3. Nicht personalisierte Kundenkarten können durch uns nicht gesperrt werden.
5. Schlussbestimmungen
5.1. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, tritt unter Aufrechterhaltung der übrigen Bestimmungen an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die der unwirksamen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.
5.2. Ist der Kunde ein Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, wird Steinfurt als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Überlassung der Kundenkarte vereinbart.
Stand: Oktober 2021